bwe Hofkraftwerk
Optimieren Sie Ihren Betrieb!
Die bwe biogas weser-ems GmbH & Co. KG sieht den Biogasanlagen auf Güllebasis mit einer Leistung von 75 kW mit großem Optimismus entgegen. Durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 eingeführte Förderung dieser Kleinanlagen ist es möglich, ein lukratives Konzept für viele Landwirte zu erarbeiten. Da der Schwerpunkt auf die kleinen Hofanlagen gelegt wird, kann eine Verwertung der vorhandenen Gülle eine optimale und ökonomische Energieerzeugung sicher stellen. Durch die Lagerung im geschlossenen Behälter entstehen keine Methanemissionen und die Geruchsbeeinträchtigung bei der Ausbringung wird durch die Verweilzeit im Fermenter sowie im Endlager vermieden. Diese vom EEG 2012 geschaffene Option der Energieerzeugung lässt einen neuen Zweig auf dem Markt der Landwirtschaftsbranche entstehen. Eine solche Möglichkeit der Energieproduktion wird in Zukunft von zunehmender Bedeutung sein.
- Optimale und ökonomische Verwertung von Gülle und Mist
- Hoher Gasertrag
- Gesicherte, langfristige Einnahmen
- Wärme für den Eigenbedarf
- Geringe Bauzeit
- Gülle-basierte Technik
- Milchvieh, Rinder- und/oder Schweinegülle, Hühnertrockenkot, etc.
- Silage-Beigabe möglich - aber nicht notwendig
- Gärreste als Dünger einsetzbar
- Strom und Wärmegewinnung
- Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz. lt. EEG
Nutzen Sie das neue EEG!
- Biogasanlagen bis 75 kW
Wir zeigen Ihnen, wie es geht! Wenn Sie einen Viehbestand von mindestens 150 Kühen oder 2000 Mastschweinen haben, sollten wir uns kennenlernen. Im neuen EEG 2012 gibt es eine Sondervergütung von 25 ct pro kWh für kleine Gülleanlagen bis maximal 75 kW.
Bedingungen:
- Die Stromerzeugung muss dort erfolgen, wo auch das Biogas erzeugt wird
- Die Inputstoffe bestehen aus mindestens 80 Masseprozent (Rinder- und Schweinegülle, Rinder- und Schweinefestmist)
- Eine Zugabe von 20% NaWaRo ist möglich
- oder größer!
Darüber hinaus lassen sich auch mit den regulären Vergütungsstrukturen sinnvolle Hofkraftwerkskonzepte realisieren.
Bedingungen:
- Bei Einsatz von min. 60% Gülle kein Wärmenachweis nötig
- Max. 60% Mais oder CCM
- Vergütung individuell nach eingesetzten Stoffen




